Meldeverfahren und Kontaktstellen
Informationen nach dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), Stand: 22. September 2026
1. Einordnung des Dienstes
Avantahost erbringt Hosting-Dienste im Sinne des Art. 3 lit. g Ziffer iii DSA. Wir speichern Informationen im Auftrag unserer Kunden (Server, Speicherplatz, Gameserver, DNS), verbreiten diese aber nicht öffentlich im eigenen Namen. Avantahost ist keine Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i DSA und keine sehr große Online-Plattform. Die besonderen Pflichten für Online-Plattformen, insbesondere das interne Beschwerdemanagementverfahren nach Art. 20 DSA und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA, finden auf uns keine Anwendung.
Für Inhalte auf gehosteten Servern ist allein der jeweilige Kunde verantwortlich. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nach Art. 8 DSA nicht; wir durchsuchen gespeicherte Inhalte nicht proaktiv.
2. Kontaktstelle für Nutzer (Art. 12 DSA)
Nutzerinnen und Nutzer erreichen uns für alle Anliegen nach dem DSA über:
- Meldungen rechtswidriger Inhalte und Missbrauch: abuse@avantahost.eu
- Allgemeine Anfragen: contact@avantahost.eu
- Kunden zusätzlich über das Ticketsystem im Kundendashboard
Die Kommunikation ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Die Kommunikation erfolgt elektronisch; die Postanschrift ergibt sich aus dem Impressum.
Es besteht kein Zwang zur Nutzung automatisierter Verfahren: Meldungen werden von Menschen geprüft und bearbeitet.
3. Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA)
Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen uns für die unmittelbare elektronische Kommunikation unter abuse@avantahost.eu. Amtliche Zustellungen sind zusätzlich an die im Impressum genannte Anschrift zu richten.
Die Kommunikation mit Behörden ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Ein Vertreter nach Art. 13 DSA ist nicht erforderlich, da Avantahost in der Europäischen Union niedergelassen ist.
4. Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA)
Jede Person und jede Einrichtung kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält. Die Meldung ist kostenlos und an die in § 2 genannte Abuse-Adresse zu richten.
Damit eine Meldung geprüft werden kann, soll sie enthalten:
- eine hinreichend begründete Darlegung, warum der Inhalt rechtswidrig ist;
- die genaue elektronische Fundstelle, insbesondere die exakte URL, IP-Adresse, Domain oder Portangabe, sowie weitere Angaben zur Auffindbarkeit;
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung — außer bei Meldungen zu Straftaten nach Art. 5 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch von Kindern), für die keine Kontaktdaten angegeben werden müssen;
- die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Ablauf der Bearbeitung: Wir bestätigen den Eingang einer Meldung unverzüglich elektronisch, sofern Kontaktdaten angegeben wurden. Anschließend prüfen wir sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Eine Meldung, die die genannten Angaben enthält, begründet bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit eine tatsächliche Kenntnis im Sinne des Art. 6 DSA.
Da wir in der Regel keinen inhaltlichen Zugriff auf Kundensysteme haben, fordern wir zunächst den verantwortlichen Kunden zur Stellungnahme und Abhilfe auf, sofern dies der Zweck der Maßnahme zulässt. Bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit, akuter Gefahr oder gesetzlicher Verpflichtung handeln wir unmittelbar.
Mögliche Maßnahmen sind je nach Schwere und Verhältnismäßigkeit: Aufforderung zur Abhilfe, Sperrung oder Entfernung einzelner Inhalte, Einschränkung von Netzwerk- oder Kontofunktionen, Sperrung des betroffenen Dienstes, Kündigung des Vertrags sowie die Weitergabe an zuständige Behörden. Einzelheiten regelt Abschnitt 6 der Acceptable Use Policy.
Über unsere Entscheidung und die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe informieren wir die meldende Person unverzüglich, sofern uns eine elektronische Kontaktadresse vorliegt. Entscheidungen können durch automatisierte Vorfilterung unterstützt werden; die Entscheidung selbst trifft stets eine Person.
Missbräuchliche Meldungen: Bei wiederholt offensichtlich unbegründeten Meldungen behalten wir uns vor, die Bearbeitung nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit auszusetzen.
5. Begründung gegenüber Betroffenen (Art. 17 DSA)
Beschränken wir einen Inhalt oder einen Dienst, erhält der betroffene Kunde eine klare und spezifische Begründung. Diese enthält:
- Art und Umfang der Beschränkung sowie deren räumliche und zeitliche Geltung;
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich der Information, ob sie auf einer Meldung nach § 4 oder einer eigenen Prüfung beruht;
- Angaben zu einer etwaigen automatisierten Unterstützung bei der Entscheidungsfindung;
- die konkrete Rechtsgrundlage oder die Bestimmung unserer AGB bzw. der AUP, auf die wir uns stützen, und die Begründung, warum der Inhalt dagegen verstößt;
- die verfügbaren Rechtsbehelfe nach § 6.
Die Begründung unterbleibt, soweit uns die erforderlichen Kontaktdaten fehlen oder eine behördliche Anordnung die Unterrichtung untersagt. Entscheidungen über die Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte übermitteln wir der Kommission zur Aufnahme in die DSA-Transparenzdatenbank, soweit wir dazu verpflichtet sind.
6. Rechtsbehelfe
Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist — sowohl meldende Personen als auch betroffene Kunden — kann uns innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung über die in § 2 genannten Wege widersprechen. Wir prüfen den Vorgang erneut und teilen das Ergebnis begründet mit. Werden neue Tatsachen vorgetragen, heben wir eine Maßnahme auf oder passen sie an.
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten steht unabhängig davon offen. Beschwerden über die Einhaltung des DSA können außerdem an den Koordinator für digitale Dienste gerichtet werden. Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
Ein Verfahren vor einer nach Art. 21 DSA zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle steht nicht zur Verfügung, da diese Regelung nur für Online-Plattformen gilt (siehe § 1). Zur Verbraucherschlichtung gilt der Hinweis im Impressum.
7. Behördliche Anordnungen (Art. 9 und 10 DSA)
Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) und Anordnungen zur Bereitstellung von Informationen (Art. 10 DSA) nehmen wir über die in § 3 genannte Kontaktstelle entgegen.
Für strukturierte Ersuchen steht Behörden zusätzlich unser Behördenportal zur Verfügung. Dort sind der Verfahrensablauf, die verfügbaren Datenkategorien sowie die Angaben beschrieben, die ein Ersuchen enthalten muss. Das Portal dokumentiert jeden Vorgang nachvollziehbar; die Nutzung ist freiwillig und ersetzt den Weg über die Kontaktstelle nicht.
Damit eine Anordnung bearbeitet werden kann, muss sie die Rechtsgrundlage, eine Begründung mit Einordnung als rechtswidriger Inhalt, die genaue Bezeichnung der betroffenen Information bzw. des betroffenen Nutzers, Angaben zur erlassenden Behörde, den räumlichen Geltungsbereich sowie Angaben zu den Rechtsbehelfen enthalten und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Wir bestätigen den Eingang unverzüglich und teilen mit, welche Maßnahmen wann ergriffen wurden. Den betroffenen Kunden informieren wir spätestens zum Zeitpunkt der Durchführung über die Anordnung und die eingeräumten Rechtsbehelfe, es sei denn, die Anordnung untersagt dies oder die Unterrichtung würde laufende Ermittlungen gefährden. Anordnungen, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen oder offensichtlich unzuständig ergangen sind, geben wir unter Hinweis auf die Mängel zurück.
Auskünfte erteilen wir ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
8. Meldung des Verdachts von Straftaten (Art. 18 DSA)
Ergibt sich für uns der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder bevorsteht, bei der eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen besteht, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und teilen alle verfügbaren einschlägigen Informationen mit.
9. Beschränkungen in unseren Nutzungsbedingungen (Art. 14 DSA)
Welche Inhalte und Verhaltensweisen unzulässig sind und welche Maßnahmen wir ergreifen können, ist in der Acceptable Use Policy und in den AGB beschrieben. Bei der Anwendung dieser Regeln handeln wir sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig und berücksichtigen die Grundrechte aller Beteiligten, einschließlich der Meinungs- und Informationsfreiheit.
10. Transparenzbericht (Art. 15 DSA)
Wir veröffentlichen mindestens einmal jährlich einen Bericht über die Moderation von Inhalten. Er enthält insbesondere die Zahl der behördlichen Anordnungen, die Zahl der Meldungen nach § 4 und der daraufhin ergriffenen Maßnahmen, Angaben zu automatisierten Mitteln sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind wir nach Art. 15 Abs. 2 DSA von dieser Pflicht befreit, solange die Voraussetzungen vorliegen. Meldungen und Maßnahmen werden gleichwohl dokumentiert.
11. Datenschutz bei Meldungen
Angaben aus einer Meldung verarbeiten wir zur Prüfung und Bearbeitung des gemeldeten Sachverhalts sowie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO). Die Identität der meldenden Person geben wir gegenüber dem betroffenen Kunden nur weiter, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Fragen dazu richtest du an privacy@avantahost.eu; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Siehe auch Acceptable Use Policy, AGB und Impressum.
